Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Gewährleistung der Belichtung des Gebäudes auf einem Grundstück wird durch die Abstandsbestimmungen des § 13 Abs. 1 und 2 Stmk. BauG sicher gestellt. Die von der Nachbarin behauptete Einschränkung der Belichtung ihres Grundstückes durch eine benachbarte bauliche Anlage stellt keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung der Nachbarschaft im Sinne des § 13 Abs. 12 Stmk. BauG dar.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060385.X02Im RIS seit
25.07.2006