Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Nachbarn machen geltend, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden wäre. Dies ist insofern beachtlich, als Nachbarn im Rahmen ihres Mitspracherechtes die Frage der Zuständigkeit der vollziehenden Behörden aufwerfen können (hg. Erkenntnisse vom 28. Juni 2005, Zlen. 2003/05/0091 und 2004/05/0246, sowie vom 23. Mai 2001, Zl. 99/06/0164, wobei es in beiden Fällen um die Frage der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ging).
Schlagworte
Baurecht NachbarNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004050093.X01Im RIS seit
26.07.2006Zuletzt aktualisiert am
31.10.2011