RS Vwgh 2006/6/27 AW 2006/08/0021

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Veröffentlicht am 27.06.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

BUAG §25a Abs7;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Haftung für Lohnzuschläge gemäß § 25a Abs. 7 BUAG - Der Aufschiebungsantrag stützt sich lediglich auf die Behauptung, mit dem Vollzug des Bescheides würde "ein unverhältnismäßiger Nachteil für den Beschwerdeführer eintreten, da der Vollzug des zu Grunde liegenden Rückstandsausweises gerade den Beschwerdeerfolg vereiteln würde." Damit ist der Beschwerdeführer seiner Darlegungspflicht nicht nachgekommen (Hinweis B 23. Jänner 2006, AW 2005/08/0048).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006080021.A01

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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