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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BUAG §25a Abs7;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Haftung für Lohnzuschläge gemäß § 25a Abs. 7 BUAG - Der Aufschiebungsantrag stützt sich lediglich auf die Behauptung, mit dem Vollzug des Bescheides würde "ein unverhältnismäßiger Nachteil für den Beschwerdeführer eintreten, da der Vollzug des zu Grunde liegenden Rückstandsausweises gerade den Beschwerdeerfolg vereiteln würde." Damit ist der Beschwerdeführer seiner Darlegungspflicht nicht nachgekommen (Hinweis B 23. Jänner 2006, AW 2005/08/0048).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006080021.A01Im RIS seit
18.09.2006