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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §1 Z3;Rechtssatz
Das Vorbringen beim Fremden habe zum Zeitpunkt der Adoption angesichts seiner damals gegebenen asylrechtlichen vorläufigen Aufenthaltsberechtigung ein gemindertes aufenthaltsrechtliches Interesse an der Adoption bestanden, geht fehl, weil damit der Fremde verkennt, dass eine im Asylverfahren bestehende vorläufige Aufenthaltsberechtigung nur für die Dauer des Asylverfahrens - somit zeitlich beschränkt - zum Tragen kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006180033.X03Im RIS seit
25.07.2006