RS Vwgh 2006/6/28 2006/08/0106

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Veröffentlicht am 28.06.2006
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
70/06 Schulunterricht

Norm

ASVG §227 Abs1 Z1 idF 2004/I/142;
SchUG 1986 §1;

Rechtssatz

Wie sich eindeutig aus dem Text des § 1 SchUG ergibt, bezieht sich die Wortfolge "oder verwandte Lehranstalt" ausschließlich auf den Begriff der "Akademie", nicht aber auf die inländische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete mittlere Schule mit mindestens zweijährigem Bildungsgang. Die vom Beschwerdeführer behauptete Gleichstellung von Akademien mit Schulen für Berufstätige in § 1 SchUG betrifft lediglich die Abgrenzung des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, vermag jedoch nichts zur Auslegung des § 227 Abs. 1 Z. 1 ASVG beizutragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006080106.X04

Im RIS seit

14.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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