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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Bei der Frage der Ertragsfähigkeit einer Betätigung handelt es sich um eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage, hinsichtlich deren Beantwortung der Verwaltungsgerichtshof eine Fehlerhaftigkeit der behördlichen Beweiswürdigung nur dann aufgreifen kann, wenn diese zufolge eines Verstoßes gegen die Denkgesetze oder das allgemeine menschliche Erfahrungsgut das Ausmaß einer Rechtsverletzung in der behördlichen Ermittlung der Sachverhaltsgrundlagen angenommen hat (Hinweis E 31. Mai 2006, 2001/13/0171).
Schlagworte
Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002130036.X02Im RIS seit
14.08.2006