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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Einer Ertragsprognose, soll sie zur Widerlegung der Liebhabereivermutung taugen, sind nicht die jeweils für den Standpunkt des Abgabepflichtigen günstigsten, sondern die der wirtschaftlichen Realität am nächsten kommenden Sachverhaltsannahmen zu Grunde zu legen, wie dies der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 31. Mai 2006, Zl. 2001/13/0171, klargestellt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002130036.X05Im RIS seit
14.08.2006