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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0067Rechtssatz
Der Hinweis des Beschwerdevertreters im Wiedereinsetzungsantrag auf die Ähnlichkeit von Postausgangsmappe und "daneben liegender Ablagemappe" in seiner Kanzlei zeigt das Fehlen einer Kanzleiorganisation auf, die sicherstellt, dass Unzulänglichkeiten durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach ausgeschlossen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005130066.X03Im RIS seit
23.11.2006Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008