RS Vwgh 2006/6/28 2005/13/0066

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Veröffentlicht am 28.06.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0067

Rechtssatz

Der Hinweis des Beschwerdevertreters im Wiedereinsetzungsantrag auf die Ähnlichkeit von Postausgangsmappe und "daneben liegender Ablagemappe" in seiner Kanzlei zeigt das Fehlen einer Kanzleiorganisation auf, die sicherstellt, dass Unzulänglichkeiten durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach ausgeschlossen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005130066.X03

Im RIS seit

23.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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