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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Liegt der Beschäftigung im Sinne des § 12 Abs. 1 AlVG kein Beschäftigungsverhältnis nach § 4 Abs. 2 ASVG zu Grunde, so sind unter dem Erwerbseinkommen die aus dieser Beschäftigung erzielten Einkünfte in Geld- oder Güterform zu verstehen (vgl. das Erkenntnis vom 31. Mai 2000, Zl. 98/08/0378).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005080038.X01Im RIS seit
10.08.2006