RS Vwgh 2006/6/28 2005/13/0066

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Veröffentlicht am 28.06.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0067

Rechtssatz

Wer einen Wiedereinsetzungsantrag auf das Verschulden eines Kanzleibediensteten stützt, hat schon im Antrag darzulegen, aus welchen Gründen ihn selbst kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005130066.X02

Im RIS seit

23.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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