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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0067Rechtssatz
Wer einen Wiedereinsetzungsantrag auf das Verschulden eines Kanzleibediensteten stützt, hat schon im Antrag darzulegen, aus welchen Gründen ihn selbst kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden trifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005130066.X02Im RIS seit
23.11.2006Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008