RS Vwgh 2006/6/28 2006/08/0106

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Veröffentlicht am 28.06.2006
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §227 Abs1 Z1 idF 2004/I/142;

Rechtssatz

Im Zeitraum, für den der Beschwerdeführer die Anerkennung des Schulbesuchs als Ersatzzeiten für die Pensionsversicherung beantragt, war die von ihm besuchte Maturaschule weder eine öffentliche, noch eine mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule. Nach § 227 Abs. 1 Z. 1 ASVG kommt daher die Anerkennung dieses Besuchs einer Maturaschule als Ersatzzeit in der Pensionsversicherung nicht in Betracht (zum Erfordernis des Öffentlichkeitsrechts auch für höhere Schulen vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Jänner 1980, 3324/78, VwSlg 10024 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006080106.X01

Im RIS seit

14.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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