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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2;Rechtssatz
Dem Einkommen- wie auch dem Körperschaftsteuergesetz liegt ein synthetischer Einkommensbegriff zu Grunde. Danach werden Einkünfte aus unterschiedlichen Tätigkeiten, selbst bei Vorliegen verschiedener Einkunftsarten, grundsätzlich nicht isoliert besteuert, sondern vor ihrer (gemeinsamen) Besteuerung zusammengerechnet. Die Besteuerung erfolgt somit - worauf in der Beschwerde zutreffend hingewiesen wird - nach der globalen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wobei sich dieses Prinzip auch im Instrument des Verlustausgleichs zeigt (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz. 1 zu § 2).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002130156.X03Im RIS seit
27.07.2006Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015