RS Vwgh 2006/6/28 2005/08/0029

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Veröffentlicht am 28.06.2006
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §15;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung nicht, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen im Hinblick auf den Gleichheitssatz eine Interpretation geboten wäre, wonach die Aufzählung der Tatbestände des § 15 AlVG nicht erschöpfend sei und auch jene Fälle zu erfasse hätte, in denen der nachweislichen Arbeitsunfähigkeit keine Erschöpfung des Anspruches auf Krankengeld vorangegangen ist bzw. ein solcher Anspruch gar nicht bestanden hat. Auf gesundheitliche Beeinträchtigungen wird insbesondere auch in § 15 Abs. 3 Z. 1 und 3 AlVG sachgerecht Bedacht genommen (vgl. das Erkenntnis vom 3. Oktober 2002, Zl. 2002/08/0045).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005080029.X02

Im RIS seit

10.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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