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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §15;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung nicht, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen im Hinblick auf den Gleichheitssatz eine Interpretation geboten wäre, wonach die Aufzählung der Tatbestände des § 15 AlVG nicht erschöpfend sei und auch jene Fälle zu erfasse hätte, in denen der nachweislichen Arbeitsunfähigkeit keine Erschöpfung des Anspruches auf Krankengeld vorangegangen ist bzw. ein solcher Anspruch gar nicht bestanden hat. Auf gesundheitliche Beeinträchtigungen wird insbesondere auch in § 15 Abs. 3 Z. 1 und 3 AlVG sachgerecht Bedacht genommen (vgl. das Erkenntnis vom 3. Oktober 2002, Zl. 2002/08/0045).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005080029.X02Im RIS seit
10.08.2006Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010