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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
Ein Zurückbleiben der tatsächlichen Einnahmen hinter den prognostizierten Einnahmen wie auch das Auftreten höherer als der prognostizierten Werbungskosten ist bei der Beurteilung der Lebensnähe einer Ertragsprognose durchaus zu beachten, weil es ansonsten gar keines "Beobachtungszeitraumes" bedürfte, innerhalb dessen die Richtigkeit der Prognose zu prüfen ist (siehe die hg. Erkenntnisse vom 21. September 2005, 2001/13/0278, vom 23. November 2004, 2002/15/0024, und vom 30. Oktober 2003, 2003/15/0028).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002130036.X04Im RIS seit
14.08.2006