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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §15 Abs5;Rechtssatz
Das Abstellen der Rahmenfristerstreckung auf Zeiträume einer krankenversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach dem GSVG oder BSVG liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, sodass die Auslegung nach dem klaren Wortlaut auch unter dem Gesichtspunkt des Sachlichkeitsgebotes keinen Bedenken begegnet (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 2004, Zl. 2004/08/0030).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004080174.X02Im RIS seit
14.08.2006Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009