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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wer als Wasserberechtigter im Sinne des § 34 Abs 4 EisenbahnG 1957 anzusehen ist, wird im EisenbahnG 1957 nicht näher ausgeführt. Zur Lösung dieser Frage muss auf das WRG zurückgegriffen werden (vgl das Erkenntnis vom 5. März 1997, Zl 95/03/0338).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003030209.X02Im RIS seit
11.08.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008