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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2006/17/0037 E 30. Juni 2006Rechtssatz
Wie der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 29. November 2005, B 262/04-3, ausgesprochen hat, ist die in § 3 Abs. 2 GebAG 1975 vorgesehene Differenzierung zwischen Zeugen, die im öffentlichen Dienst stehen und über eine dienstliche Wahrnehmung vernommen werden, und anderen Zeugen, im Hinblick auf den Gleichheitssatz unbedenklich. Diese Auffassung wird auch vom Verwaltungsgerichtshof geteilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006170048.X03Im RIS seit
14.08.2006