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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Das Fehlen von rechtzeitigen Einwendungen gegen die Enteignung an sich nimmt der Bf die Beschwerdelegitimation.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers EnteignungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003030080.X02Im RIS seit
18.09.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008