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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994L0055 Gefahrguttransport-RL AnlB Rn10414 Abs1 idF 31999L0047;Rechtssatz
Auf welche Art und Weise eine Ladung ihre Lage zueinander sowie zu den Wänden des Fahrzeuges - über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus - hätte verändern können, muss gemäß § 44a VStG im Spruch des Verwaltungsstrafbescheides nicht konkretisiert sein (vgl das Erkenntnis vom 19. Oktober 2004, Zl 2003/03/0168).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003030033.X02Im RIS seit
28.07.2006