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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Eigentümer der im Sinne des § 34 Abs 4 EisenbahnG 1957 betroffenen Liegenschaften werden in keinem Recht verletzt, wenn ihre Einwendungen, die die Abwehr von Immissionen zum Gegenstand haben, als unbegründet abgewiesen statt auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden (vgl das hg Erkenntnis vom 20. September 1995, Zl 95/03/0069).
Schlagworte
öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen LifteMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinOrganisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002030213.X30Im RIS seit
13.07.2006Zuletzt aktualisiert am
17.01.2017