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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Bf (Parteien im Sinne des § 34 Abs 4 EisenbahnG 1957) machen geltend, es sei nicht berücksichtigt worden, dass bei den (abschüssigen) Liegenschaften der Bf der Tunnel "zumindest teilweise" nur eine geringe Überdeckung aufweise, sodass im Brandfall oder anderen Schadensereignissen im Tunnel Schäden an den Grundstücken der Bf nicht ausgeschlossen werden könnten. Dabei handelt es sich um eine zulässige Einwendung (vgl das hg Erkenntnis vom 24. Mai 1989, Zl 88/03/0135).
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002030213.X29Im RIS seit
13.07.2006Zuletzt aktualisiert am
17.01.2017