RS Vwgh 2006/7/5 2005/12/0042

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Veröffentlicht am 05.07.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
BDG 1979 §137;

Rechtssatz

Die Beantwortung der Frage, ob die Größe des vom Beamten zu verwaltende Budgets und die Anzahl der ihm bzw. dem Inhaber der Richtverwendung unterstellten Bediensteten für die nach § 137 BDG 1979 maßgebenden Kriterien von Gewicht sind, fällt in die besondere Sachkunde des Sachverständigen. Gleiches gilt für die Frage, ob bzw. inwiefern Art und Qualifikation der dem Beamten unterstellten Bediensteten Ausschlag für einen Punktewert gibt.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005120042.X03

Im RIS seit

25.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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