RS Vwgh 2006/7/5 2006/12/0004

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Veröffentlicht am 05.07.2006
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs4;
LDG 1984 §29;

Rechtssatz

Sollten Anzeigen der zu versetzenden Landeslehrerin gegen die Schulleiterin ihrem Inhalt nach unhaltbar gewesen sein, könnte der Behörde nicht entgegengetreten werden, dass die Landeslehrerin durch (mehrfache) Erhebung von Anzeigen das Schulklima aus eigenem Verschulden derart beeinträchtigt hätte, dass ein dienstliches Interesse an ihrer Versetzung zu bejahen wäre (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. April 2002, Zl. 2001/12/0169 m.w.N.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006120004.X04

Im RIS seit

03.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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