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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §177 Abs3 idF 1999/I/127;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/12/0202 E 29. September 1999 RS 2 (Hier zu den in § 28 Abs. 5 UOG 1993 genannten Kriterien)Stammrechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf für die wissenschaftlichen Leistungen eines Universitätsassistenten keinesfalls eine im Allgemeinen einer Habilitation entsprechende Leistung gefordert werden; rein formal kann bei der Prüfung der wissenschaftlichen Leistungen jedoch auf die im § 36 Abs 3 UOG (1975)für die Habilitation geltenden Kriterien (nämlich a) methodisch einwandfreie Durchführung, b) neue wissenschaftliche Ergebnisse, c) wissenschaftliche Beherrschung und Fähigkeit zur Förderung des Faches) zurückgegriffen werden (Hinweis E 17.12.1990, 89/12/0134).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002120211.X03Im RIS seit
10.08.2006