RS Vwgh 2006/7/5 2006/12/0002

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Veröffentlicht am 05.07.2006
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Index

L20106 Personalüberlassung Personalzuweisung Steiermark
L22006 Landesbedienstete Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §101 idF 1986/394;
AVG §66 Abs4;
DBR Stmk 2003 §18;
DBR Stmk 2003 §20 Abs2 Z1;
ZuweisungsG Stmk 2002 §3 Abs1;

Rechtssatz

Die Berufungsbehörde war befugt, im Rahmen der "Sache" des Verfahrens die Verwendungsänderung zu einem späteren Zeitpunkt zu verfügen als es die erstinstanzliche Behörde getan hat (vgl. hiezu etwa das hg. Erkenntnis vom 22. Oktober 1990, Zl. 90/12/0213, in welchem der Verwaltungsgerichtshof eine solche Vorgangsweise unbeanstandet gelassen hat).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006120002.X03

Im RIS seit

21.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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