RS Vwgh 2006/7/6 2006/15/0186

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.2006
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z2 lita;

Rechtssatz

Die Abgabepflichtige hat zur Ermittlung des Wertes einer Beteiligung an einer ungarischen Kapitalgesellschaft die historischen Anschaffungskosten der Beteiligung auf der Grundlage der Entwicklung des Wechselkurses HUF/ATS weitergeschrieben. Die Methode erweist sich vom Ansatz her als zur Ermittlung des (Teil)Wertes einer Beteiligung nicht geeignet. Auf Liegenschaften übertragen würde die Methode beispielsweise ergeben, dass der Wert eines in der Vergangenheit gekauften ausländischen Grundstückes selbst unter der Annahme von im betreffenden Ausland für vergleichbare Grundstücke stark gestiegener und weiter steigender Preise schon deshalb von vornherein als gesunken angenommen werden müsste, weil die Auslandswährung im Verhältnis zur Inlandswährung nachgegeben hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150186.X05

Im RIS seit

17.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten