Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z2 lita;Rechtssatz
Die Abgabepflichtige hat zur Ermittlung des Wertes einer Beteiligung an einer ungarischen Kapitalgesellschaft die historischen Anschaffungskosten der Beteiligung auf der Grundlage der Entwicklung des Wechselkurses HUF/ATS weitergeschrieben. Die Methode erweist sich vom Ansatz her als zur Ermittlung des (Teil)Wertes einer Beteiligung nicht geeignet. Auf Liegenschaften übertragen würde die Methode beispielsweise ergeben, dass der Wert eines in der Vergangenheit gekauften ausländischen Grundstückes selbst unter der Annahme von im betreffenden Ausland für vergleichbare Grundstücke stark gestiegener und weiter steigender Preise schon deshalb von vornherein als gesunken angenommen werden müsste, weil die Auslandswährung im Verhältnis zur Inlandswährung nachgegeben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150186.X05Im RIS seit
17.08.2006Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013