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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1;Rechtssatz
Die Beurteilung durch das Finanzamt, es liege eine mängelfreie Berufung vor bzw die ursprünglich der Berufung anhaftenden Mängel seien behoben worden, vermag den unabhängigen Finanzsenat nicht zu binden. Selbst wenn ein Mängelbehebungsauftrag vom Finanzamt erlassen worden ist, ist die Berufungsbehörde zur Erlassung des Zurücknahmebescheides iSd § 275 BAO zuständig, wenn nicht bereits das Finanzamt einen solchen erlassen hat (Hinweis E 24. Oktober 2005, 2002/13/0005; Ellinger ua, BAO, § 275 Anm 6).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150176.X02Im RIS seit
18.08.2006