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L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege KärntenNorm
GSGG §9 Abs1;Rechtssatz
Eine Neubeanteilung wegen veränderter Umstände iSd § 16 Abs 4 Krnt GSLG 1998 kommt zur Erreichung einer "Überprüfung der Anteilsverhältnisse" auf Basis der im Zeitpunkt der Bewilligung des Anteilsverhältnisses gegebenen Sachlage nicht in Betracht. Um das zu erreichen, hätte ein Rechtsmittel gegen den Bewilligungsbescheid erhoben werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070024.X03Im RIS seit
10.08.2006Zuletzt aktualisiert am
24.06.2009