RS Vwgh 2006/7/6 2006/07/0032

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Veröffentlicht am 06.07.2006
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0131 E 22. Februar 1994 RS 4

Stammrechtssatz

Die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 32 WRG für eine biologische Abwasserbeseitigungsanlage kann nicht mit der Begründung verweigert werden, daß ohnehin eine Verpflichtung zum Anschluß an die Gemeindekanalisationsanlage und damit kein Bedarf bestehe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006070032.X01

Im RIS seit

02.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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