Index
L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Bei der Abgrenzung der Unterbrechungshandlung von der bloßen Ankündigung einer Unterbrechungshandlung, insbesondere einer abgabenbehördlichen Prüfung, kommt es entscheidend darauf an, ob dem Schritt der Abgabenbehörde - über den bloßen Selbstzweck der angestrebten Unterbrechung der Verjährungsfrist hinausgehend - eine Funktion im Hinblick auf die Geltendmachung des Steueranspruches zukommt. In diesem Sinne ist auch in dem Erkenntnis vom 25. Mai 2000, 99/16/0379, von "zur Zweckerreichung dienenden Verwaltungsmaßnahmen" die Rede.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150046.X03Im RIS seit
16.08.2006