RS Vwgh 2006/7/6 2006/15/0046

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Veröffentlicht am 06.07.2006
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L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;
LAO OÖ 1996 §155 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Abgrenzung der Unterbrechungshandlung von der bloßen Ankündigung einer Unterbrechungshandlung, insbesondere einer abgabenbehördlichen Prüfung, kommt es entscheidend darauf an, ob dem Schritt der Abgabenbehörde - über den bloßen Selbstzweck der angestrebten Unterbrechung der Verjährungsfrist hinausgehend - eine Funktion im Hinblick auf die Geltendmachung des Steueranspruches zukommt. In diesem Sinne ist auch in dem Erkenntnis vom 25. Mai 2000, 99/16/0379, von "zur Zweckerreichung dienenden Verwaltungsmaßnahmen" die Rede.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150046.X03

Im RIS seit

16.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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