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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur gegenüber § 155 Abs. 1 OÖ LAO 1996 inhaltsgleichen Bestimmung des § 209 Abs. 1 BAO in der Fassung vor dem AbgÄG 2004 (BGBl. I Nr. 180/2004) haben u.a. abgabenbehördliche Prüfungen, auch wenn ein Prüfungsauftrag nicht vorliegt, unterbrechende Wirkung. Die bloße Ankündigung einer Unterbrechungshandlung genügt allerdings noch nicht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. Mai 1991, 89/17/0183).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150046.X01Im RIS seit
16.08.2006