Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §11 Abs1;Rechtssatz
Für eine eingeschränkte Interpretation dahingehend, dass eine Vorschreibung nach § 24 Abs 4 Tir FlVfLG 1996 nur hinsichtlich einer gleichzeitig verfügten vorläufigen Grundabfindung nach Abs 1 dieser Bestimmung angeordnet werden könne, bietet das Gesetz keinen Hinweis, eine praktische Notwendigkeit ist auch nicht erkennbar.
Schlagworte
Auslegung Diverses VwRallg3/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070030.X04Im RIS seit
28.07.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008