RS Vwgh 2006/7/6 2006/07/0032

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Veröffentlicht am 06.07.2006
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §21 Abs3;
WRG 1959 §32;
WRG 1959 §55;

Rechtssatz

Weder § 55 WRG 1959 noch andere Bestimmungen dieses Gesetzes sehen vor, dass allein der Umstand, dass das wasserwirtschaftliche Planungsorgan eine negative Stellungnahme abgegeben hat, zur Versagung einer wasserrechtlichen Bewilligung oder zur Abweisung eines Wiederverleihungsantrages zu führen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006070032.X04

Im RIS seit

02.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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