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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;Rechtssatz
Bei der Geltendmachung von Investitionsfreibeträgen für Herstellungskosten ist auf die im Herstellungszeitpunkt vorgesehene Nutzung abzustellen. Maßgeblich ist demnach, ob in dem Zeitpunkt, in dem die hergestellte Sache bestimmungsgemäß verwendbar wurde, die Absicht bestand, dass das Gebäude unmittelbar dem Betriebszweck dienen solle (Hinweis E 21. März 1995, 94/14/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002150149.X02Im RIS seit
14.08.2006Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010