RS Vwgh 2006/7/6 2002/15/0149

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.2006
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs3 idF 1993/253;

Rechtssatz

Bei der Geltendmachung von Investitionsfreibeträgen für Herstellungskosten ist auf die im Herstellungszeitpunkt vorgesehene Nutzung abzustellen. Maßgeblich ist demnach, ob in dem Zeitpunkt, in dem die hergestellte Sache bestimmungsgemäß verwendbar wurde, die Absicht bestand, dass das Gebäude unmittelbar dem Betriebszweck dienen solle (Hinweis E 21. März 1995, 94/14/0167).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002150149.X02

Im RIS seit

14.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten