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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Für die Gewinnrealisierung bei Bauleistungen ist auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums in Form der Übertragung der faktischen Verfügungsmöglichkeit abzustellen. Der Zeitpunkt der Legung der Schlussrechnung ist nicht maßgeblich. Vielmehr ist aus dem Gesamtbild der Verhältnisse der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht zu ermitteln (Hinweis E 27. März 2003, 99/15/0148; E 24. März 1998, 97/14/0117; E 24. Oktober 1995, 91/14/0190).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003150123.X03Im RIS seit
17.08.2006