RS Vwgh 2006/7/11 2001/12/0194

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52 Abs1;
AVG §53 Abs1;
AVG §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/12/0195 E 25. April 2003 RS 7

Stammrechtssatz

Aus der bloßen Zugehörigkeit eines Amtssachverständigen zu einer bestimmten Abteilung einer Behörde kann eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht abgeleitet werden (vgl. in diesem Sinne die hg. Erkenntnisse vom 27. Februar 1992, Zl. 92/02/0036, und vom 26. Juni 1995, Zl. 93/10/0226).

Schlagworte

Befangenheit von SachverständigenAmtssachverständiger der Behörde beigegeben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001120194.X07

Im RIS seit

31.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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