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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §65;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/18/0186 E 14. Dezember 1990 RS 5Stammrechtssatz
Der Umstand, daß in einem Bescheid über mehrere Verwaltungsübertretungen entschieden wird, bedeutet nicht, daß ein teilweiser Erfolg eines Rechtsmittels im Fall einer von mehreren Übertretungen zu einer Anwendung des § 65 VStG auch in jenen Fällen führen muß, in welchen der Berufung hinsichtlich einer weiteren Verwaltungsübertretung keine Folge gegeben wird (Hinweis E 5.11.1980, 3096/80, VwSlg 10284 A/1980, E 23.10.1986, 86/02/0111).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005020175.X01Im RIS seit
16.08.2006