Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
NAG 2005 §21 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Versagung einer Niederlassungsbewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für den Aufenthaltszweck "Familiengemeinschaft, § 20 Abs. 1 FrG" gemäß §§ 21 Abs. 1, 72, 73 und 74 NAG abgewiesen. Da dieser Antrag (von der Beschwerdeführerin nicht in Zweifel gezogen) als "Erstantrag" zu werten ist, und der Beschwerdeführerin gemäß § 74 NAG ohne amtswegige Zulassung der Behörde auch kein Recht auf Inlandsantragstellung zusteht, bewirkt der angefochtene Bescheid keine Änderung ihrer Rechtsposition. Er ist einem Vollzug iSd § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich, weshalb dem Aufschiebungsbegehren nicht stattgegeben werden konnte.
Schlagworte
VollzugBesondere Rechtsgebiete PolizeirechtIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006180167.A01Im RIS seit
24.10.2006Zuletzt aktualisiert am
27.08.2009