RS Vwgh 2006/7/21 AW 2006/18/0167

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Veröffentlicht am 21.07.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §21 Abs1;
NAG 2005 §72;
NAG 2005 §73;
NAG 2005 §74;
VwGG §30 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Versagung einer Niederlassungsbewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für den Aufenthaltszweck "Familiengemeinschaft, § 20 Abs. 1 FrG" gemäß §§ 21 Abs. 1, 72, 73 und 74 NAG abgewiesen. Da dieser Antrag (von der Beschwerdeführerin nicht in Zweifel gezogen) als "Erstantrag" zu werten ist, und der Beschwerdeführerin gemäß § 74 NAG ohne amtswegige Zulassung der Behörde auch kein Recht auf Inlandsantragstellung zusteht, bewirkt der angefochtene Bescheid keine Änderung ihrer Rechtsposition. Er ist einem Vollzug iSd § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich, weshalb dem Aufschiebungsbegehren nicht stattgegeben werden konnte.

Schlagworte

VollzugBesondere Rechtsgebiete PolizeirechtIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006180167.A01

Im RIS seit

24.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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