RS Vwgh 2006/7/26 2001/14/0212

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Veröffentlicht am 26.07.2006
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §1175;
BAO §209;
GewStG §1 Abs2;
GewStG §4 Abs1;
UStG 1972 §19 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht hinsichtlich Umsatz- und Gewerbesteuer ein eigenes Steuersubjekt darstellt, steht der Qualifikation eines an diese Gesellschaft gerichteten Vorhaltes als Unterbrechungshandlung für die betreffenden Abgabenarten in Bezug auf einen Gesellschafter entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001140212.X01

Im RIS seit

21.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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