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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die Behörde ist prinzipiell befugt, ihr eigenes Fachwissen zu verwerten. Nur dann, wenn ihre eigenen Kenntnisse und Erfahrungen nicht ausreichen, ist ein Sachverständiger heranzuziehen (Hinweis E 25. Oktober 1995, 93/15/0119).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001140171.X01Im RIS seit
21.08.2006Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009