RS Vwgh 2006/7/26 2001/14/0171

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Veröffentlicht am 26.07.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
BAO §177;

Rechtssatz

Die Behörde ist prinzipiell befugt, ihr eigenes Fachwissen zu verwerten. Nur dann, wenn ihre eigenen Kenntnisse und Erfahrungen nicht ausreichen, ist ein Sachverständiger heranzuziehen (Hinweis E 25. Oktober 1995, 93/15/0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001140171.X01

Im RIS seit

21.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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