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23/01 KonkursordnungNorm
KO §156 Abs4;Rechtssatz
Angesichts der besonderen Bedeutung einer Mahnung nach der Vorschrift des § 156 Abs. 4 zweiter Satz KO ist zu fordern, dass die nach Ansicht des Gläubigers von der mangelhaften Erfüllung eines Ausgleiches betroffene Verbindlichkeit zweifelsfrei bezeichnet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006140029.X04Im RIS seit
21.08.2006