RS Vwgh 2006/7/26 2006/14/0024

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Veröffentlicht am 26.07.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
EStG 1988 §8 Abs4;

Rechtssatz

Eine Sonderabschreibung nach § 8 Abs. 4 EStG 1988 ist auch im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dann gerechtfertigt, wenn ein Gebäude "sei es technisch, sei es wirtschaftlich unbenützbar" geworden ist (Hinweis E 27. April 2005, 2000/14/0110).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006140024.X02

Im RIS seit

21.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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