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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;Rechtssatz
Eine Sonderabschreibung nach § 8 Abs. 4 EStG 1988 ist auch im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dann gerechtfertigt, wenn ein Gebäude "sei es technisch, sei es wirtschaftlich unbenützbar" geworden ist (Hinweis E 27. April 2005, 2000/14/0110).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006140024.X02Im RIS seit
21.08.2006Zuletzt aktualisiert am
22.07.2015