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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Wohnungen, die dauerhaft Dienstnehmern überlassen werden, stellen insbesondere dann Betriebsvermögen dar, wenn die Wohnungsüberlassung Teil der Entlohnung des Dienstnehmers ist, ausnahmsweise auch dann, wenn wegen der Wohnungsnot im Nahebereich des Betriebes die Bereitstellung einer Mietwohnung erforderlich ist, um Dienstnehmer zu akquirieren (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 4 Abs. 1 EStG 1988, Tz 135 "Arbeitnehmerwohnungen").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004140091.X02Im RIS seit
21.08.2006