RS Vwgh 2006/7/26 2001/14/0122

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Veröffentlicht am 26.07.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;

Rechtssatz

Im Rahmen eines Fremdvergleiches ist nicht ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zum Vergleich heranzuziehen, welcher die Steuerlast "seiner" Kapitalgesellschaft mindern will, sondern eine der Kapitalgesellschaft "fremd" gegenüber stehende Person.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001140122.X02

Im RIS seit

18.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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