RS Vwgh 2006/7/26 2006/14/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2006
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §9 idF 1993/818;

Rechtssatz

Eine Rückstellung darf gewinnmindernd nur für das Jahr gebildet werden, in dem der Aufwand wirtschaftlich verursacht ist. Entscheidend sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag, wobei auf den Kenntnisstand im Zeitpunkt der Bilanzerstellung abzustellen ist (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, III B, Tz 70 f zu § 9, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006140106.X04

Im RIS seit

21.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten