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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Rechtssatz
Der Versuch, eine unzureichende Beweiswürdigung allein mit dem Hinweis darauf aufzuzeigen, dass sich die Entscheidung der belangten Behörde ausschließlich auf Indizienbeweise gründe, muss schon deswegen scheitern, weil auch der Indizienbeweis Vollbeweis ist, indem er, aufbauend auf erwiesenen Hilfstatsachen, mit Hilfe von Erfahrungssätzen und logischen Operationen den Schluss auf die beweisbedürftige rechtserhebliche Haupttatsache ermöglicht (Hinweis E 26. Mai 1993, 90/13/0155).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001140174.X02Im RIS seit
21.08.2006