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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BWG 1993 §38 Abs2 Z1;Beachte
Besprechung in:GeS aktuell 1/2007, S 21-28;Rechtssatz
Ein gemäß § 99 Abs. 1 FinStrG an eine Bank gerichtetes Auskunftsersuchen, dem nur unter Preisgabe des Bankgeheimnisses (§ 38 BWG) entsprochen werden könnte, darf von der Finanzstrafbehörde nur dann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des §38 Abs. 2 Z 1 BWG vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004140022.X02Im RIS seit
21.08.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013