RS Vwgh 2006/7/26 2004/14/0022

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Veröffentlicht am 26.07.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §38 Abs2 Z1;
FinStrG §99 Abs1;

Beachte

Besprechung in:GeS aktuell 1/2007, S 21-28;

Rechtssatz

Ein gemäß § 99 Abs. 1 FinStrG an eine Bank gerichtetes Auskunftsersuchen, dem nur unter Preisgabe des Bankgeheimnisses (§ 38 BWG) entsprochen werden könnte, darf von der Finanzstrafbehörde nur dann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des §38 Abs. 2 Z 1 BWG vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004140022.X02

Im RIS seit

21.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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