RS Vwgh 2006/7/27 AW 2006/07/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.07.2006
beobachten
merken

Index

10/07 Verfassungsgerichtshof
10/07 Verwaltungsgerichtshof
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §31 Abs2 Z2;
AWG 2002 §33;
AWG 2002 §35 Abs2;
VerfGG 1953 §85 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Maßnahme nach § 31 Abs. 2 Z. 2 AWG 2002 - Die Antragstellerin erhob gegen den angefochtenen Bescheid (parallel zu jener vor dem Verwaltungsgerichtshof) auch Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und stellte in diesem Verfahren gleichfalls einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Der Verfassungsgerichtshof gab diesem Antrag gemäß § 85 Abs. 2 VerfGG Folge, und der Vollzug des angefochtenen Bescheides wurde für die Dauer des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof gehemmt, weshalb gemäß § 30 Abs. 2 VwGG dem vorliegenden Antrag nicht stattzugeben war. Auf die Möglichkeit einer neuerlichen Antragstellung bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2 zweiter Satz VwGG wird hingewiesen.

Schlagworte

Anspruch auf Zuerkennung Rechtzeitigkeit VfGH Besondere Rechtsgebiete Diverses Entscheidung über den Anspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006070011.A01

Im RIS seit

02.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten