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10/07 VerfassungsgerichtshofNorm
AWG 2002 §31 Abs2 Z2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Maßnahme nach § 31 Abs. 2 Z. 2 AWG 2002 - Die Antragstellerin erhob gegen den angefochtenen Bescheid (parallel zu jener vor dem Verwaltungsgerichtshof) auch Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und stellte in diesem Verfahren gleichfalls einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Der Verfassungsgerichtshof gab diesem Antrag gemäß § 85 Abs. 2 VerfGG Folge, und der Vollzug des angefochtenen Bescheides wurde für die Dauer des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof gehemmt, weshalb gemäß § 30 Abs. 2 VwGG dem vorliegenden Antrag nicht stattzugeben war. Auf die Möglichkeit einer neuerlichen Antragstellung bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2 zweiter Satz VwGG wird hingewiesen.
Schlagworte
Anspruch auf Zuerkennung Rechtzeitigkeit VfGH Besondere Rechtsgebiete Diverses Entscheidung über den AnspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006070011.A01Im RIS seit
02.10.2006