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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/04/0191 E 16. Februar 2005 RS 3Stammrechtssatz
Die Beurteilung, ob es auf Grund von Lärmemissionen einer Betriebsanlage zu die Nachbarn in ihrer Gesundheit gefährdenden oder unzumutbar belästigenden Lärmimmissionen kommt, ist nicht vom "Widmungsmaß" eines Grundstückes abhängig, sondern von Art und Ausmaß der von der Betriebsanlage ausgehenden und auf die Nachbarn einwirkenden Immissionen.
Schlagworte
Gewerberecht Nachbar RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004050003.X06Im RIS seit
29.08.2006Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012