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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Beachte
Besprechung in:ZfV 4/2011, 572-579;Rechtssatz
In Bindung an das E VfGH 7. Juni 1999, B 891/97, VfSlg 15475/1999, hatte die belangte Behörde insoweit - im Rahmen einer Vorfragenbeurteilung - zu prüfen, ob die Gewerbebehörde den Beschwerdeführerinnen zum Schutz der "nachträglich zugezogenen Nachbarn" Auflagen erteilen würde. Dabei hatte sie - da diese Überprüfung "aus Sicht" der Gewerbebehörde zu erfolgen hatte - deren Beurteilungsmaßstäbe heranzuziehen.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004050003.X03Im RIS seit
29.08.2006Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012